Ämter
Eheschließung im Ausland
Vor der Eheschließung im Ausland sollte(n) sich der oder die Deutsche(n) ein sogenanntes Ehefähigkeitszeugnis bei dem zuständigen deutschen Standesamt ausstellen lassen. Es wird von den meisten ausländischen Standesbeamten verlangt.
Welche Unterlagen im Einzelfall für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses erforderlich sind, erfragen Sie bitte im Standesamt.
Außerdem ist zu beachten, dass ausländische Heiratsurkunden im Inland möglicherweise erst nach einer Beglaubigung durch die ausländischen Behörden oder das jeweilige Deutsche Konsulat in dem ausländischen Staat anerkannt werden.
Da unterschiedliche Voraussetzungen zu beachten sind, ist es empfehlenswert, sich in jedem Fall im Standesamt beraten zu lassen.
Merkblätter für eine Eheschließung im Ausland sind auch beim Bundesverwaltungsamt in Köln (50728 Köln) erhältlich. Auskunft erteilen auch die jeweiligen deutschen Konsulate oder Konsularabteilungen der deutschen Botschaften im Ausland.