Anmeldung
Benutzername
Passwort
 
Neu anmelden Passwort vergessen?

Ämter


Eheschließung im Ausland

Grundsätzlich werden in der Bundesrepublik Deutschland Ehen auch dann anerkannt, wenn sie im Ausland geschlossen werden. Allerdings muss die Ehe dann in der Form geschlossen werden, die in dem jeweiligen ausländischen Staat üblich ist.


Vor der Eheschließung im Ausland sollte(n) sich der oder die Deutsche(n) ein sogenanntes Ehefähigkeitszeugnis bei dem zuständigen deutschen Standesamt ausstellen lassen. Es wird von den meisten ausländischen Standesbeamten verlangt.
Welche Unterlagen im Einzelfall für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses erforderlich sind, erfragen Sie bitte im Standesamt.

Außerdem ist zu beachten, dass ausländische Heiratsurkunden im Inland möglicherweise erst nach einer Beglaubigung durch die ausländischen Behörden oder das jeweilige Deutsche Konsulat in dem ausländischen Staat anerkannt werden.

Da unterschiedliche Voraussetzungen zu beachten sind, ist es empfehlenswert, sich in jedem Fall im Standesamt beraten zu lassen.

Merkblätter für eine Eheschließung im Ausland sind auch beim Bundesverwaltungsamt in Köln (50728 Köln) erhältlich. Auskunft erteilen auch die jeweiligen deutschen Konsulate oder Konsularabteilungen der deutschen Botschaften im Ausland.
 

Für Sie zuständig

Standesamt

Gemeinde Kürnach

Kirchberg 15
97273 Kürnach


Ihre Ansprechpartner
 Schrauth Norbert
Zu finden in: Zimmer Nr. 0.07, EG
 Telefon: 0 93 67 / 90 69-26

 Falger Martin
 Telefon: 0 93 67 / 90 69-23

 Boll Christine
 Telefon: 0 93 67 / 90 69-33