Ämter
Gebührenkalkulation
Die sogenannten kostenrechnenden Einrichtungen (Abwasser, Kanal, Friedhofswesen) müssen nach den gesetzlichen Vorschriften kostendeckend arbeiten.
Das bedeutet, dass in diesen Bereichen keine Gewinne erwirtschaftet und keine Verluste anfallen dürfen.
Da die Gebührenkalkulation einen theoretischen Wert ermittelt, ist es auf Grund der tatsächlichen Gegebenheiten möglich, dass in einzelnen Kalkulationszeiträumen dennoch Überschüsse oder Unterdeckungen entstehen.
Diese Überschüsse und Unterdeckungen dürfen aber nicht aus dem "normalen" Haushalt ausgeglichen werden. Vielmehr sind die Unterschiedsbeträge jeweils dem betreffenden Sachgebiet gutzuschreiben bzw. vorzubelasten. In den folgenden Kalkulationen sind die Unterschiedsbeträge zu berücksichtigen.