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Gewerbean-, um- und abmeldung

Nach § 14 Gewerbeordnung (GewO) muss derjenige, der den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, dies der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde anzeigen.


Das gleiche gilt, wenn
 

der Betrieb verlegt wird (Gewerbeummeldung)
 

der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind, oder (Gewerbeummeldung)
 

der Betrieb aufgegeben wird. (Gewerbeabmeldung)
 

Für die entsprechenden Anzeigen (Gewerbean-, um-, oder Abmeldung) sind die jeweiligen amtlich vorgeschriebenen Vordrucke zu verwenden.
Die vorgeschriebenen Vordrucke sind jeweils vollständig und gut lesbar auszufüllen.


Folgende Unterlagen sind bei der Gewerbeanmeldung vorzulegen
 

Personalausweis oder Reisepass
 

Kopie des Handelsregisterauszuges bei eingetragenen Firmen
 

Handwerkskarte bei Handwerksbetrieben
 

Ausländer aus nicht EU-Staaten benötigen zusätzlich eine Aufenthaltserlaubnis, nach der die Ausübung eines Gewerbes erlaubt ist
 

Sollten Sie hierzu noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die zuständigen Sachbearbeiter.   

Hier finden Sie weitere wichtige und nützliche Informationen für Existenzgründer          

 https://www.lfst.bayern.de/steuerinfos/zielgruppen/existenzgruender

 

 - Kosten

Gebühr: 15,00 €

Für Sie zuständig

Kasse

Gemeinde Kürnach

Kirchberg 15
97273 Kürnach


Ihre Ansprechpartner
 Öchsner Karin
 Telefon: 0 93 67 / 90 69-25

 Fedrich Birgit
 Telefon: 0 93 67 / 90 69-52