Ämter
Gewerbean-, um- und abmeldung
Das gleiche gilt, wenn
der Betrieb verlegt wird (Gewerbeummeldung)
der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind, oder (Gewerbeummeldung)
der Betrieb aufgegeben wird. (Gewerbeabmeldung)
Für die entsprechenden Anzeigen (Gewerbean-, um-, oder Abmeldung) sind die jeweiligen amtlich vorgeschriebenen Vordrucke zu verwenden.
Die vorgeschriebenen Vordrucke sind jeweils vollständig und gut lesbar auszufüllen.
Folgende Unterlagen sind bei der Gewerbeanmeldung vorzulegen
Personalausweis oder Reisepass
Kopie des Handelsregisterauszuges bei eingetragenen Firmen
Handwerkskarte bei Handwerksbetrieben
Ausländer aus nicht EU-Staaten benötigen zusätzlich eine Aufenthaltserlaubnis, nach der die Ausübung eines Gewerbes erlaubt ist
Sollten Sie hierzu noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die zuständigen Sachbearbeiter.
Hier finden Sie weitere wichtige und nützliche Informationen für Existenzgründer
https://www.lfst.bayern.de/steuerinfos/zielgruppen/existenzgruender
Formulare
- Kosten
Gebühr: 15,00 €