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Ämter


Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer wird auf den Ertrag von Gewerbebetrieben erhoben (Gewerbeertragsteuer). Maßgeblich ist im Ausgangspunkt der einkommen- und körperschaftsteuerrechtliche Gewinn, der allerdings durch Hinzurechnungen bzw. Kürzungen modifiziert wird.


Die Steuer wird in einem gestuften Verfahren festgesetzt. In einer ersten Stufe ermitteln die Finanzämter den Gewerbeertrag und multiplizieren diesen mit einem Prozentsatz, der als Steuermesszahl bezeichnet wird. Das Ergebnis ist der sog. Steuermessbetrag, der in einem gesonderten Bescheid bekannt gegeben wird. Auf diese von der staatlichen Finanzverwaltung festgestellten Steuermessbeträge wendet die Gemeinde ihren Hebesatz (330 %) an. Aus dieser Multiplikation ergibt sich die zu zahlende Gewerbesteuer, die die Gemeinde im Gewerbesteuerbescheid bekannt gibt, der die Zahlungspflicht bestimmt.

Hebesatz: 330 %

Für Sie zuständig

Steuern und Gebühren

Gemeinde Kürnach

Kirchberg 15
97273 Kürnach


Ihre Ansprechpartner
 Öchsner Karin
 Telefon: 0 93 67 / 90 69-25

 Fedrich Birgit
 Telefon: 0 93 67 / 90 69-52