Ämter
Hundean- und abmeldung
Der Hundehalter hat seinen Hund unverzüglich bei der Gemeinde abzumelden, wenn er ihn veräußert oder sonst abgeschafft hat, wenn der Hund abhanden gekommen oder eingegangen ist, oder wenn der Halter aus der Gemeinde weggezogen ist.
Zur An- und Abmeldung Ihres Hundes wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter in der Kasse der Gemeinde Kürnach. Die Kasse befindet sich im Erdgeschoss, Zimmer 2.