Ämter
Hundesteuer
Die Steuer beträgt
- für den ersten Hund: 30,00 €
- für jeden weiteren Hund: 50,00 €
Für Kampfhunde beträgt die Steuer
- für den ersten Kampfhund: 300,00 €
- für jeden weiteren Kampfhund: 500,00 €
Die Steuerschuld wird einen Monat nach Zustellung des Abgabebescheis fällig.
Nähere Informationen zur Steuerpflicht, Steuerschuldner und Steuerfreiheit können Sie in der Hundesteuersatzung nachlesen.