Ämter
Mietzuschuss
Der Anspruch auf den Mietzuschuss hängt von drei Faktoren ab, nämlich
- der Zahl der zum Haushalt rechnenden Familienmitglieder,
- der Höhe des anrechenbaren Gesamteinkommens und
- der Höhe der berücksichtigungsfähigen Miete.
Der entsprechende Antrag ist bei der Gemeinde Kürnach einzureichen; Wohngeldbewilligungsstellen ist das Landratsamt Würzburg.
Erforderliche Unterlagen:
Nachweise über
- das Bruttoeinkommen der zum Haushalt rechnenden Personen (z.B. Verdienstbescheinigung, Rentenbescheid, Einkommensteuerbescheid),
- die Miete (z.B. Mietvertrag, Mietbescheinigung).