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Ämter


Mietzuschuss

Einkommensschwächere Haushalte erhalten unter bestimmten Voraussetzungen Wohngeld als staatlichen Zuschuss zu den Wohnkosten. Das Wohngeld bekommen Mieter von Wohnraum in der Form des Mietzuschusses.


Der Anspruch auf den Mietzuschuss hängt von drei Faktoren ab, nämlich

  • der Zahl der zum Haushalt rechnenden Familienmitglieder,
  • der Höhe des anrechenbaren Gesamteinkommens und
  • der Höhe der berücksichtigungsfähigen Miete.

Der entsprechende Antrag ist bei der Gemeinde Kürnach einzureichen; Wohngeldbewilligungsstellen ist das Landratsamt Würzburg.

Erforderliche Unterlagen:

Nachweise über

  • das Bruttoeinkommen der zum Haushalt rechnenden Personen (z.B. Verdienstbescheinigung, Rentenbescheid, Einkommensteuerbescheid), 
  • die Miete (z.B. Mietvertrag, Mietbescheinigung).
     

Für Sie zuständig

Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Gemeinde Kürnach

Kirchberg 15
97273 Kürnach


Ihre Ansprechpartner
 Falger Martin
 Telefon: 0 93 67 / 90 69-23

 Boll Christine
 Telefon: 0 93 67 / 90 69-33