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Rundfunkgebührbefreiung

Von der Rundfunkgebührenpflicht können sich befreien lassen:


  • Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwöflten Buch des Sozialgesetzbuches (Sozialhilfe)
  • Empfänger von Grundsicherung im Alter und Empfänger von Grundsicherung bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches
  • Empfänger von Arbeitslosengeld II
  • Empfänger von Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, die nicht bei den Eltern leben
  • Besitzer eines Schwerbehindertenausweises mit "RF-Merkzeichen"
  • Empfänger von Hilfe zur Pflege nach dem Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches oder von Hilfe zur Pflege als Leistung der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz oder von Pflegegeld nach den landesgesetzlichen Vorschriften


Eine Rundfunkgebührbefreiung kann persönlich oder durch einen Vertreter mit Vollmacht beantragt werden (bei Minderjährigen durch Erziehungsberechtigte.

Der Vordruck zur Rundfunkgebührbefreiung wird im Bürgerbüro der Gemeinde Kürnach ausgefüllt.

Folgende Unterlagen sind hierzu mitzubringen:

  • Rundfunkgebühren-Teilnehmernummer
  • Bescheid der GEZ oder Kontoauszug über die Abbuchung der Rundfunkgebühr
  • erforderliche Nachweise, z.B. Schwerbehindertenausweis mit "RF-Merkzeichen"; Bescheid über die Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt, Arbeitslosengeld II oder Kriegsopferfürsorge; bei geringem Einkommen Nachweise über das Einkommen aller Haushaltsangehörigen

Die Bewilligung der Rundfunkgebührbefreiung erfolgt durch die Gebühreneinzugszentrale (GEZ Köln).

 - Kosten

Gebühren: keine

Für Sie zuständig

Pass- und Einwohnermeldeamt

Gemeinde Kürnach

Kirchberg 15
97273 Kürnach


Ihre Ansprechpartner
 Falger Martin
 Telefon: 0 93 67 / 90 69-23

 Boll Christine
 Telefon: 0 93 67 / 90 69-33