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Schwerbehindertenausweis

Das Zentrum Bayern Familie und Soziales stellt auf Ihren Antrag Behinderungen und den Grad der Behinderung fest, wenn Sie ihren Wohnsitz, Ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder Ihren Arbeitsplatz in Bayern haben.


Beträgt der Grad der Behinderung mindestens 50, erhalten Sie einen Schwerbehindertenausweis. Können Sie wegen der Entfernung oder der schlechten Verkehrsanbindung den Ausweis nicht selbst abholen, kann Ihnen der Ausweis durch die Gemeinde Kürnach ausgehändigt werden.


 

Für Sie zuständig

Pass- und Einwohnermeldeamt

Gemeinde Kürnach

Kirchberg 15
97273 Kürnach


Ihre Ansprechpartner
 Falger Martin
 Telefon: 0 93 67 / 90 69-23

 Boll Christine
 Telefon: 0 93 67 / 90 69-33