Ämter
Straßenausbaubeiträge
Der Beitragspflicht unterliegen bebaute, bebaubare, gewerblich genutzte oder nutzbare oder auch sonstig nutzbare Grundstücke.
Maßgebend sind die tatsächlichen Kosten der Baumaßnahme. Die Gemeinde Kürnach beteiligt sich in unterschiedlicher Höhe an den Kosten. Der Gemeindeanteil richtet sich danach, ob es sich um eine Anliegerstraße, eine Haupterschließungsstraße, eine Hauptverkehrsstraße, etc. handelt.
Für die Baumaßnahme können auch Vorausleistungen erhoben werden, sobald mit der Maßnahme begonnen wurde.