Ämter
Ummeldung-Wohnsitz
Es ist möglich den Ummeldevorgang persönlich oder formlos schriftlich vorzunehmen.
Eine Ummeldung per E-Mail ist leider nicht rechtswirksam.
Notwendige Antragsunterlagen:
Bringen Sie bitte eine von Ihrem Vermieter unterschriebene Wohnungsgeberbestätigung mit. Diese finden Sie hier: siehe Link
Zusätzlich bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.
Gebühren: Frei