Ämter
Urkundenausstellung
- beglaubigte Abschriften aus dem Geburtenregister
- Geburtsurkunden
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden
- beglaubigte Abschriften aus dem als Heiratsantrag fortzuführenden Familienbuch
Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis mit und eine Vollmacht, falls Sie Urkunden für andere Personen besorgen.
- Kosten
Gebühren: für Urkunden: 12,00 €; für beglaubigte Abschriften aus dem Geburtenregister und dem als Heiratseintrag fortzuführenden Familienbuch: 12,00 €