Ämter
Wasser (Verbrauchsgebühren)
Die Grundgebühr wird nach dem Dauerdurchfluss (Q3) der verwendeten Wasserzähler berechnet.
Die Grundgebühr beträgt ab 01.01.2012 bei der Verwendung von Wasserzählern
mit Durchfluss (Q3) bis 5 m³/h |
Betrag 11,57 €/Jahr |
bis 9 m³/h |
27,77 €/Jahr
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bis 14 m³/h |
46,28 €/Jahr
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bis 39 m³/h |
69,42 €/Jahr
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bis 149 m³/h | 185,11 €/Jahr |
ab 150 m³/h | 694,16 €/Jahr |
Die Verbrauchsgebühr wird nach der Menge des aus der Wasserversorgungsanlage entnommenen Wassers berechnet.
Die Gebühr beträgt (ab 01.01.2024) 2,29 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.
Der Verbrauch wird jährlich abgerechnet. Die Grund- und die Verbrauchsgebühren werden einen Monat nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig.
Auf die Gebührenschuld sind zum 01.04., 01.07. und 01.10. jeden Jahres Vorauszahlungen in Höhe eines Viertels der Jahresabrechnung des Vorjahres zu leisten.
Zu den Gebühren wird die MwSt in der jeweils gesetzlich gültigen Höhe erhoben.