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Parkerleichterungen

Folgende Personen können eine Parkausweis für schwerbehinderte Menschen erhalten:


  • Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen aG)
  • Blinde (Merkzeichen Bl)
  • Schwerbehinderte, die einen Grad der Behinderung von mindestens 60 aufgrund der Erkrankung an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa aufweisen (nur Parkausweis für besondere Gruppen)
  • Schwerbehinderte, die einen Grad der Behinderung von mindestens 70 aufgrund künstlichem Darmausgang und zugleich künstlicher Harnableitung aufweisen (nur Parkausweis für besondere Gruppen) 

Personen mit vorübergehender außergewöhnlicher Gehbehinderung können eine befristete Ausnahmegenehmigung erhalten, wenn sie der Straßenverkehrsbehörde eine fachärztliche Bescheinigung über die vorübergehende außergewöhnliche Gehbehinderung vorlegen. Ein vorhergehender Antrag beim Versorgungsamt ist in diesem Fall nicht erforderlich. Handelt es sich hingegen um eine dauernde außergewöhnliche Gehbehinderung, dann genügt eine ärztliche Bescheinigung nicht.
In allen Fällen kann der Parkausweis auch dann ausgestellt werden, wenn der schwerbehinderte Mensch selbst keine Fahrerlaubnis besitzt. Der Parkausweis gilt dann für Fahrten, an denen er als Beifahrer teilnimmt.

 - Kosten

Gebühren: keine

Für Sie zuständig

Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Gemeinde Kürnach

Kirchberg 15
97273 Kürnach


Ihre Ansprechpartner
 Falger Martin
 Telefon: 0 93 67 / 90 69-23

 Boll Christine
 Telefon: 0 93 67 / 90 69-33

Pass- und Einwohnermeldeamt

Gemeinde Kürnach

Kirchberg 15
97273 Kürnach


Ihre Ansprechpartner
 Falger Martin
 Telefon: 0 93 67 / 90 69-23

 Boll Christine
 Telefon: 0 93 67 / 90 69-33