Anmeldung
Benutzername
Passwort
 
Neu anmelden Passwort vergessen?

Ämter


Reisepass

Der elektronische Reisepass (ePass) ist ein amtlicher Lichtbildausweis für Deutsche, der zum Übertritt der Grenze der Bundesrepublik Deutschland berechtigt. Der Inhaber eines gültigen deutsches Passes genügt der gesetzlich vorgeschriebenen Ausweispflicht, so dass darüber hinaus kein Personalausweis erforderlich ist.


Die Ausstellung des Reisepasses dauert zwischen drei und sechs Wochen. Gegen eine Zusatzgebühr ist die Ausstellung eines so genannten "Express-Passes" innerhalb von drei Werktagen möglich.

Die Gültigkeitsdauer des Passes ist vom Alter des Antragstellers abhängig, wobei eine Verlängerung der Gültigkeit nicht möglich ist:
 

  • vor Vollendung des 24. Lebensjahres 6 Jahre
  • ab Vollendung des 24. Lebensjahres 10 Jahre
  • vorläufiger Reisepass: höchstens 1 Jahr


Die Ausstellung des Reisepasses können Sie während den Öffnungszeiten des Rathauses im Passamt (Erdgeschoss, Zimmer 1) beantragen. Sie benötigen hierfür ein biometrisches Passbild.

Möchte ein Elternteil alleine den Reisepass für eine Minderjährige bzw. einen Minderjährigen beantragen, ist die Zustimmung des zweiten Elternteils erforderlich. Hierfür wird angeführte Zustimmungserklärung benötigt:

Zustimmungserklärung Zustimmungserklärung, 429 KB



Hinweis: Seit 01. November 2007 werden zusätzlich Fingerabdrücke in den Chip des Reisepasses aufgenommen.

 - Kosten

Die Gebühren betragen bei Antragstellung:

  • vor Vollendung des 24. Lebensjahres (6 Jahre gültig): 37,50 €
  • ab Vollendung des 24. Lebensjahres (10 Jahre gültig): 70,00 €
  • für einen vorläufigen Reisepass (1 Jahr gültig): 26,00 €
     

Für Sie zuständig

Pass- und Einwohnermeldeamt

Gemeinde Kürnach

Kirchberg 15
97273 Kürnach


Ihre Ansprechpartner
 Falger Martin
 Telefon: 0 93 67 / 90 69-23

 Boll Christine
 Telefon: 0 93 67 / 90 69-33