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Bauantrag

Mit dem Bauantrag wird die Erteilung einer Baugenehmigung für baugenehmigungspflichtige Bauvorhaben beantragt.


Der Bauantrag ist unter Verwendung der amtlich vorgeschriebenen Formulare, die im Buchhandel erhältlich sind, zu stellen. Er ist mit den erforderlichen Unterlagen (u. a. Baubeschreibung, Lageplan, Bauzeichnungen, usw.) bei der Gemeinde einzureichen.

Der Bauantrag muss vom Antragsteller und von einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser (Architekt, Bauingenieur; bei kleineren Bauvorhaben, insbesondere Ein- und Zweifamilienhäuser auch Handwerksmeister des Bau- und Zimmererfachs und staatlich geprüfte Techniker) unterschrieben sein.

Die Gemeinde Kürnach legt den Bauantrag nach der Entscheidung über die Erteilung des Einvernehmens dem Landratsamt Würzburg vor.

Die Baugenehmigung erlischt, wenn innerhalb von vier Jahren nach Erteilung der Genehmigung mit der Ausführung des Vorhabens nicht begonnen oder die Bauausführung vier Jahre unterbrochen worden ist. Die Frist kann jeweils um bis zu zwei Jahre verlängert werden, wenn der Antrag vor Ablauf der Geltungsdauer der unteren Bauaufsichtsbehörde zugegangen ist.

Das Bauantragsverfahren ist kostenpflichtig.

Für Sie zuständig

Bauamt

Gemeinde Kürnach

Kirchberg 15
97273 Kürnach


Ihre Ansprechpartner
 Geißler Stefan
Zu finden in: Zimmer Nr. 1.08, 1. OG
 Telefon: 0 93 67 / 90 69-27

 Kraus Manuel
Zu finden in: Zimmer Nr. 1.08, 1. OG
 Telefon: 0 93 67 / 90 69-28