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Ämter


Verkehrsrechtliche Anordnung

Bei allen Arbeiten, die den öffentlichen Verkehrsraum (Straße - Gehweg - Radweg) betreffen und berühren, muss eine Verkehrsrechtliche Anordnungen eingeholt werden, die festlegt, wie die Arbeitsstelle abzusperren bzw. zu kennzeichnen ist.


Eine ggf. notwendige Verlängerung der verkehrsrechtlichen Anordnung ist rechtzeitig zu beantragen.

Zuständig für alle Ortsstraßen ist die Gemeinde Kürnach. Bei der Prosselsheimer Straße und Pleichfelder Straße handelt es sich um Kreisstraßen, in diesem Fall ist das Landratsamt Würzburg der zuständige Ansprechpartner.

 - Kosten

Gebühren für Zuständigkeitsbereich der Gemeinde Kürnach:

  • Erstausstellung: 35,00 €
  • Verlängerung: 20,00 €

Für Sie zuständig

Bauamt

Gemeinde Kürnach

Kirchberg 15
97273 Kürnach


Ihre Ansprechpartner
 Geißler Stefan
Zu finden in: Zimmer Nr. 1.08, 1. OG
 Telefon: 0 93 67 / 90 69-27

 Kraus Manuel
Zu finden in: Zimmer Nr. 1.08, 1. OG
 Telefon: 0 93 67 / 90 69-28