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Ämter


Wahlberechtigung

Die Gemeinde Kürnach legt für jeden Stimmbezirk ein Verzeichnis der Stimmberechtigten an.


Jede stimmberechtigte Person hat das Recht, an den Werktagen, außer Samstagen, vom 20. bis 16. Tag vor der Abstimmung während der allgemeinen Dienststunden die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten zu überprüfen. Zur Überprüfung der Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen haben Stimmberechtigte während des genannten Zeitraums nur dann ein Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis, wenn sie Tatsachen glaubhaft machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht zur Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Stimmberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß Art. 34 Abs. 5 des Meldegesetzes eingetragen ist.

Wer glaubhaft macht, dass er verhindert ist, in dem Stimmbezirk abzustimmen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist, oder wer aus einem von ihm nicht zu vertretenden Grund in das Wählerverzeichnis nicht aufgenommen worden ist, erhält auf Antrag einen Wahlschein.
 

Für Sie zuständig

Pass- und Einwohnermeldeamt

Gemeinde Kürnach

Kirchberg 15
97273 Kürnach


Ihre Ansprechpartner
 Falger Martin
 Telefon: 0 93 67 / 90 69-23

 Boll Christine
 Telefon: 0 93 67 / 90 69-33