Ämter
Fundsachen
Die rechtmäßigen Eigentümer können sich an die Mitarbeiter des Bürgerbüros wenden. (Nähere Auskünfte über die Fundsache, z.B. Abgabe einer Beschreibung durch den Eigentümer, sind dabei erforderlich).
Die rechtmäßigen Eigentümer können sich an die Mitarbeiter des Bürgerbüros wenden. (Nähere Auskünfte über die Fundsache, z.B. Abgabe einer Beschreibung durch den Eigentümer, sind dabei erforderlich).