Ämter
Grillplatz
Die Nutzung des Platzes ist nur nach vorheriger Anmeldung bei der Gemeindeverwaltung möglich.
Bei der Benutzung des Grillplatzes ist folgendes zu beachten:
- Die Errichtung einer offenen Feuerstelle außerhalb der eingerichteten Stelle ist nicht erlaubt.
- Die Lärmbelästigung ist auf Zimmerlautstärke zu beschränken.
- Es ist stets eine ausreichende Menge Wasser bereitzuhalten, um eine evtl. auftretende Feuergefahr zu bekämpfen.
- Sämtliche Einrichtungen sind von den Benutzern im bestimmungsgemäßen Umfang pfleglich zu behandeln. Verunreinigungen und kleine Beschädigungen sind auf eigene Kosten umgehend zu beseitigen.
- Der Grillplatz ist nach der Veranstaltung zu reinigen. Diese Reinigung beinhaltet auch die Säuberung des Geländes einschließlich des vorhandenen Grills.
- Der anfallende Abfall ist auf eigene Kosten zu entsorgen.
Für weitere Auskünfte und Anmeldung wenden Sie sich bitte an die zuständigen Ansprechpartner.