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Ämter


Grundsteuer A und B


Der Grundsteuer unterliegen:
 

  • Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A)
  • übrige Grundstücke incl. der betrieblich genutzten (Grundsteuer B).

Hebesätze

  • Grundsteuer A: 330 %
  • Grundsteuer B: 330 %
     

Die Grundsteuer ist wie folgt zur Zahlung fällig:

bei jährlicher Zahlung:
zum 01. Juli

bei vierteljährlicher Zahlung:
zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November

Die Zahlung ist bar, per Überweisung oder Lastschrift möglich.
Zur Teilnahme am Lastschriftverfahren, füllen Sie bitte das rechts stehende Formular aus und leiten es im Original an die Gemeindeverwaltung weiter.

Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an die zuständigen Ansprechpartner.

Für Sie zuständig

Steuern und Gebühren

Gemeinde Kürnach

Kirchberg 15
97273 Kürnach


Ihre Ansprechpartner
 Öchsner Karin
 Telefon: 0 93 67 / 90 69-25

 Fedrich Birgit
 Telefon: 0 93 67 / 90 69-52