Ämter
Grundsteuer A und B
Der Grundsteuer unterliegen:
- Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A)
- übrige Grundstücke incl. der betrieblich genutzten (Grundsteuer B).
Hebesätze
- Grundsteuer A: 330 %
- Grundsteuer B: 330 %
Die Grundsteuer ist wie folgt zur Zahlung fällig:
bei jährlicher Zahlung:
zum 01. Juli
bei vierteljährlicher Zahlung:
zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November
Die Zahlung ist bar, per Überweisung oder Lastschrift möglich.
Zur Teilnahme am Lastschriftverfahren, füllen Sie bitte das rechts stehende Formular aus und leiten es im Original an die Gemeindeverwaltung weiter.
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an die zuständigen Ansprechpartner.