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Ämter


Hundean- und abmeldung

Alle Hundehalter, die einen über vier Monate alten Hund halten, sind verpflichtet diesen bei der Gemeinde Kürnach anzumelden. Zur Kennzeichnung eines jeden angemeldeten Hundes gibt die Gemeinde ein Hundezeichen aus.


Der Hundehalter hat seinen Hund unverzüglich bei der Gemeinde abzumelden, wenn er ihn veräußert oder sonst abgeschafft hat, wenn der Hund abhanden gekommen oder eingegangen ist, oder wenn der Halter aus der Gemeinde weggezogen ist.

Zur An- und Abmeldung Ihres Hundes wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter in der Kasse der Gemeinde Kürnach. Die Kasse befindet sich im Erdgeschoss, Zimmer 2.

Für Sie zuständig

Steuern und Gebühren

Gemeinde Kürnach

Kirchberg 15
97273 Kürnach


Ihre Ansprechpartner
 Öchsner Karin
 Telefon: 0 93 67 / 90 69-25

 Fedrich Birgit
 Telefon: 0 93 67 / 90 69-52