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Kommunalwahl am 15.03.2020

Beantragung von Briefwahlunterlagen


Ab der 8. Kalenderwoche werden bzw. sind Ihnen die Wahlbenachrichtigungskarten zugestellt worden.

Sie können grundsätzlich in dem auf den Wahlbenachrichtigungskarten vermerkten Wahlraum wählen oder Briefwahl beantragen. Dieser Antrag kann schriftlich, elektronisch oder mündlich (nicht telefonisch) gestellt werden.

Die Wahlscheinanträge werden nach Vorlage der Stimmzettel in der Verwaltung bearbeitet. Die Anträge werden bei der Gemeinde nur bis zum 13.03.2020, bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung auch noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, entgegengenommen.

Der Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen wird Ihnen dann auf dem Postweg übersandt oder überbracht. Er kann auch bei der Gemeinde abgeholt werden. Wer für einen anderen einen Wahlschein beantragt oder abholt, muss eine schriftliche Vollmacht des Wahlberechtigten vorlegen.

Die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist auch online über die Internetadresse https://www.buergerserviceportal.de/bayern/kuernach/bsp_ewo_briefwahl möglich.

Wer ein Smartphone besitzt kann zur Beantragung auch bequem den auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte befindlichen QR-Code nutzen. Hier können Sie durch Abscannen des QR Codes mittels einer gängigen App Ihre Daten noch einfach und schneller übermitteln.

Bei beiden Varianten wird automatisch sofort ein Abgleich mit dem Wählerverzeichnis durchgeführt, so dass Fehler weitgehendst ausgeschlossen werden.

Wahlbekanntmachung

In der Wahlbekanntmachung wird allgemein erläutert, wo und wie gewählt werden kann. Diese Bekanntmachung erfolgt spätestens am 26.02.2020 im Amtskasten der Gemeinde Kürnach am Rathaus. Auf der Homepage wird dann ein entsprechender Hinweis veröffentlicht.