Seit dem 1. Januar 2004 ist das Kommunalunternehmen (KU) des Landkreises Würzburg - eine Anstalt des öffentlichen Rechts - für die Abfallentsorgung im gesamten Landkreis Würzburg zuständig. Rückfragen richten Sie bitte direkt an das Team Orange.
Eine Abmeldung von Kürnach ist nur noch erforderlich, wenn Sie in eine bestehende (gemeldete) Haupt- oder Nebenwohnung ziehen oder wenn der Wegzug ins Ausland erfolgt. Die Abmeldung ist dann innerhalb einer Woche nach Auszug vorzunehmen.
Seit der Eröffnung im Mai 2005 dient das Alte Rathaus der Gemeinde als Einrichtung zur Förderung des kulturellen und wirtschaftlichen Lebens in der Gemeinde.
Die Bürgerversammlung findet in der Regel einmal jährlich zur Erörterung gemeindlicher Angelegenheiten statt. Den Vorsitz in der Bürgerversammlung führt der erste Bürgermeister oder ein von ihm bestellter Vertreter. Die Terminbekanntgabe erfolgt rechtzeitig über das gemeindliche Mitteilungsblatt.
Falls Sie vorhaben nach Kürnach zu ziehen, ist es erforderlich, dass Sie sich innerhalb einer Woche nach dem tatsächlichen Einzug anmelden.
Die Aufenthaltsbescheinigung stellt einen Auszug aus dem Melderegister Ihres aktuellen Wohnorts dar, worin z. B. Ihre Namen, Ihr Personenstand (ledig, verheiratet u.a.), Ihre Anschrift und Ihre Staatsangehörigkeit vermerkt ist.
Für die Ausübung eines erlaubnisbedürftigen oder überwachungsbedürftigen Gewerbes benötigen Sie regelmäßig einen Gewerbezentralregisterauszug, der neben einem Führungszeugnis zur behördllichen Überprüfung Ihrer Zuverlässigkeit dient.
Sie können sich folgende Gegenstände bei der Gemeinde ausleihen:
Mit dem Bauantrag wird die Erteilung einer Baugenehmigung für baugenehmigungspflichtige Bauvorhaben beantragt.
Die Gemeinden stellen Bebauungspläne auf, um die städtebauliche Entwicklung und Ordnung in der Gemeinde zu steuern. Bebauungspläne sind Satzungen. Sie enthalten verbindliche Festsetzungen und bestimmen, wie die Grundstücke bebaut werden können.