Was erledige ich wo?
Leistungen von A-Z
Rundfunkgebührbefreiung
Von der Rundfunkgebührenpflicht können sich befreien lassen:
Beschreibung
- Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwöflten Buch des Sozialgesetzbuches (Sozialhilfe)
- Empfänger von Grundsicherung im Alter und Empfänger von Grundsicherung bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches
- Empfänger von Arbeitslosengeld II
- Empfänger von Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, die nicht bei den Eltern leben
- Besitzer eines Schwerbehindertenausweises mit "RF-Merkzeichen"
- Empfänger von Hilfe zur Pflege nach dem Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches oder von Hilfe zur Pflege als Leistung der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz oder von Pflegegeld nach den landesgesetzlichen Vorschriften
Eine Rundfunkgebührbefreiung kann persönlich oder durch einen Vertreter mit Vollmacht beantragt werden (bei Minderjährigen durch Erziehungsberechtigte.
Der Vordruck zur Rundfunkgebührbefreiung wird im Bürgerbüro der Gemeinde Kürnach ausgefüllt.
Folgende Unterlagen sind hierzu mitzubringen:
- Rundfunkgebühren-Teilnehmernummer
- Bescheid der GEZ oder Kontoauszug über die Abbuchung der Rundfunkgebühr
- erforderliche Nachweise, z.B. Schwerbehindertenausweis mit "RF-Merkzeichen"; Bescheid über die Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt, Arbeitslosengeld II oder Kriegsopferfürsorge; bei geringem Einkommen Nachweise über das Einkommen aller Haushaltsangehörigen
Die Bewilligung der Rundfunkgebührbefreiung erfolgt durch die Gebühreneinzugszentrale (GEZ Köln).
Kosten
Gebühren: keine
Für Sie zuständig
Kontakt
Gemeinde Kürnach
Hausanschrift
Kirchberg 15
97273 Kürnach
Hausanschrift
Kirchberg 15
97273 Kürnach
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