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Leistungen von A-Z

Schwerbehindertenausweis

Das Zentrum Bayern Familie und Soziales stellt auf Ihren Antrag Behinderungen und den Grad der Behinderung fest, wenn Sie ihren Wohnsitz, Ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder Ihren Arbeitsplatz in Bayern haben.

Beschreibung

Beträgt der Grad der Behinderung mindestens 50, erhalten Sie einen Schwerbehindertenausweis. Können Sie wegen der Entfernung oder der schlechten Verkehrsanbindung den Ausweis nicht selbst abholen, kann Ihnen der Ausweis durch die Gemeinde Kürnach ausgehändigt werden.


 



Für Sie zuständig

Frau Christine Boll Telefon:
0 93 67 / 90 69-33
Email:
christine.boll@kuernach.de
Herr Martin Falger Telefon:
0 93 67 / 90 69-23
Email:
martin.falger@kuernach.de
Kontakt
Gemeinde Kürnach

Hausanschrift
Kirchberg 15
97273 Kürnach

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