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Leistungen von A-Z
Sozialversicherungsangelegenheiten
Im Rahmen des Sozialgesetzbuches hat jeder ein Recht auf Zugang zur Sozialversicherung.
Beschreibung
Träger der Sozialversicherung sind
- in der gesetzlichen Krankenversicherung die (Allgemeinen) Ortskrankenkassen, die Betriebskrankenkassen, die Innungskrankenkassen, die landwirtschaftlichen Krankenkassen, die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See und die Ersatzkassen;
- in der sozialen Pflegeversicherung die bei den Krankenkassen eingerichteten Pflegekassen (bei jeder Krankenkasse ist eine Pflegekasse eingerichtet);
- in der gesetzlichen Rentenversicherung die Deutsche Rentenversicherung Bund, die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, die Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (z.B. Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd, Deutsche Rentenversicherung Nordbayern, Deutsche Rentenversicherung Schwaben) und die landwirtschaftlichen Alterskassen;
- in der gesetzlichen Unfallversicherung die gewerblichen und landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften, die Gemeindeunfallversicherungsverbände, die Eisenbahn-Unfallkasse, die Unfallkasse Post und Telekom, die Unfallkassen der Länder und der Gemeinden, die Feuerwehr-Unfallkassen, die gemeinsamen Unfallkassen für den Landes- und den kommunalen Bereich sowie die Unfallkasse des Bundes;
- in der Arbeitslosenversicherung die Bundesagentur für Arbeit mit der Hauptstelle in Nürnberg, den Regionaldirektionen und den Agenturen für Arbeit.
Die genannten Träger sind selbstständige öffentlich-rechtliche Körperschaften, die sich selbst verwalten und über die der Staat nur eine begrenzte Aufsicht ausübt. Durch die Selbstverwaltung wirken Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei der Willensbildung des Versicherungsträgers und beim Vollzug seiner Aufgaben mit.
Für Sie zuständig
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Gemeinde Kürnach
Hausanschrift
Kirchberg 15
97273 Kürnach
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