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Leistungen von A-Z

Denkmalschutz

Die Eigentümer von Denkmälern sind gesetzlich verpflichtet, ihre Denkmäler instandzuhalten, instandzusetzen, sachgemäß zu behandeln und vor Gefährdung zu schützen, soweit ihnen das zuzumuten ist.

Beschreibung

Wenn Sie an Bau- oder Bodendenkmälern oder in der Nähe solcher Denkmäler Maßnahmen durchführen wollen, benötigen Sie in vielen Fällen Erlaubnisse nach dem Denkmalschutzgesetz (DSchG).

Für das denkmalschutzrechtliche Erlaubnisverfahren gibt es keine Fristen und Termine. Bitte beachten Sie aber, dass die Erlaubnis erteilt sein muss, wenn Sie mit Ihrer Maßnahme beginnen wollen. Zudem ist zu bedenken, dass die in den Auflagen oder Nebenbestimmungen geforderten Maßnahmen Zeit kosten können. Deshalb empfiehlt es sich, den Erlaubnisantrag so frühzeitig wie möglich zu stellen. Anlaufstelle ist immer die Gemeinde, die zu dem Antrag eine Stellungnahme abgibt und ihn dann unverzüglich an die Untere Denkmalschutzbehörde weiterleitet.


 



Für Sie zuständig

Herr Stefan Geißler Telefon:
0 93 67 / 90 69-27
Email:
stefan.geissler@kuernach.de
Kontakt
Gemeinde Kürnach

Hausanschrift
Kirchberg 15
97273 Kürnach

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