Was erledige ich wo?
Kanal (Benutzungsgebühren)
Die Gemeinde Kürnach erhebt für die Benutzung der Entwässerungseinrichtung Schmutzwassergebühren und Niederschlagswassergebühren.
Beschreibung
Die Schmutzwassergebühr wird nach der Menge der Abwässer berechnet, die der Entwässerungseinrichtung von den angeschlossenen Grundstücken zugeführt werden.
Die Gebühr beträgt (ab 01.01.2024) 2,69 € pro Kubikmeter Schmutzwasser.
Als Abwassermenge gelten die dem Grundstück aus der Wasserversorgungsanlage zugeführten Wassermengen abzüglich der nachweislich auf dem Grundstück verbrauchten oder zurückgehaltenen Wassermengen.
Maßgeblich für den Anteil des jeweiligen Grundstücks an der Niederschlagswasserableitung in die Entwässerungseinrichtung ist die reduzierte Grundstücksfläche. Diese ergibt sich, wenn die Grundstücksfläche mit dem für das Grundstück geltenden Gebietsabflussbeiwert multipliziert wird. Der Gebietsabflussbeiwert stellt den im entsprechenden Gebiet durchschnittlich vorhandenen Anteil der bebauten und befestigten Flächen an der Gesamtgrundstücksfläche dar.
Der Gebietsabflussbeiwert beträgt für:
Zone I: | 0,2 |
Zone II: | 0,3 |
Zone III: | 0,4 |
Zone IV: | 0,5 |
Zone V: | 0,7 |
Zone VI: | 0,9 |
Die Niederschlagswassergebühr beträgt (ab 01.01.2024) 0,22 € pro m2 pro Jahr.
Die Einleitung wird jährlich abgerechnet. Die Schmutzwasser- und die Niederschlagswassergebühr werden einen Monat nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig.
Auf die Gebührenschuld sind zum 01.04., 01.07., und 01.10. jedes Jahres Vorauszahlungen in Höhe eines Viertels der Jahresabrechnung des Vorjahres zu leisten.
Sollten Ihnen diese Informationen nicht weitergeholfen haben, wenden Sie sich bitte an die nachfolgend genannten Ansprechpartner.
Für Sie zuständig
Hausanschrift
Kirchberg 15
97273 Kürnach
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