Was erledige ich wo?

Leistungen von A-Z

Abmeldung Wohnsitz

Eine Abmeldung von Kürnach ist nur noch erforderlich, wenn Sie in eine bestehende (gemeldete) Haupt- oder Nebenwohnung ziehen oder wenn der Wegzug ins Ausland erfolgt. Die Abmeldung ist dann innerhalb einer Woche nach Auszug vorzunehmen.

Beschreibung

Die Abmeldung kann persönlich, schriftlich oder durch Fax erfolgen. Eine Abmeldung per E-Mail ist grundsätzlich nicht möglich.

Bei Wegzug von Kürnach in eine neue, noch nicht angemeldete Wohnung, innerhalb Deutschland, ist eine Abmeldung nicht mehr erforderlich. Die Abmeldung erfolgt dann von Amts wegen aufgrund der Rückmeldung von der Meldebehörde des neuen Wohnortes. Falls eine Abmeldebestätigung benötigt wird, kann man sich aber nach wie vor bei der Meldebehörde abmelden.

Notwendige Antragsunterlagen:

Bitte bringen Sie eine Bestätigung des neuen Wohnsitzes mit.
Zusätzlich sollte bei persönlicher Abmeldung ein Ausweisdokument vorgelegt werden.
 

Kosten

Gebühren: Frei



Für Sie zuständig

Frau Christine Boll Telefon:
0 93 67 / 90 69-33
Email:
christine.boll@kuernach.de
Herr Martin Falger Telefon:
0 93 67 / 90 69-23
Email:
martin.falger@kuernach.de
Kontakt
Gemeinde Kürnach

Hausanschrift
Kirchberg 15
97273 Kürnach

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