Was erledige ich wo?
Herstellungsbeiträge
Die Gemeinde Kürnach erhebt zur Deckung ihres Aufwandes für die Herstellung des Wasserversorgungsanlage und der Entwässerungsanlage einen Beitrag.
Beschreibung
Der Beitrag wird für bebaute, bebaubare oder gewerblich genutzte oder gewerblich nutzbare Grundstücke erhoben sowie für solche Grundstücke, bei denen außer Niederschlagswasser weiteres Abwasser anfällt, oder bei denen die oberirdische Ableitung des Niederschlagswassers ungenügend ist oder Missstände zur Folge hat, wenn
- für sie ein Recht zum Anschluss an die Entwässerungsanlage bzw. Wasserversorgungsanlage besteht oder
- sie an die Entwässerungsanlage bzw. Wasserversorgungsanlage tatsächlich angeschlossen sind, oder
- sie aufgrund einer Sondervereinbarung an die Entwässerungsanlage bzw. Wasserversorgungsanlage angeschlossen werden.
Die Beitragspflicht entsteht, sobald das Grundstück an die Entwässerungsanlage bzw. Wasserversorgungsanlage angeschlossen werden kann, bzw. angeschlossen ist oder mit Abschluss einer Sondervereinbarung.
Die Bemessungsgrundlage für den Beitrag ist in der maßgebenden Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung bzw. Wasserabgabesatzung der Gemeinde Kürnach geregelt.
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