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Sportstätten

Der nachfolgenden Aufzählung können Sie die verschiedenen Sportstätten entnehmen.

Diese Sportstätten werden zum Teil von der Gemeinde Kürnach verwaltet. Neben den gemeindlichen Objekten sind aber auch die Sportgelände der Vereine aufgeführt.


Minispielfeld

Bitte informieren Sie sich über die Benutzungsordnung

Nutzung des Minispielfeldes!

 

Liebe Kinder und Jugendliche,

liebe Kürnacherinnen und Kürnacher,

das Minispielfeld ist eröffnet und viele Kinder, Jugendliche und Erwachsene spielen dort Fußball. Dies ist erfreulich! Unerfreulich ist allerdings, dass die Nutzungsordnung nicht eingehalten wird. Auch die unmittelbaren Nachbarn haben Rechte! Wir bitten Sie ALLE die Nutzungsordnung ernst zu nehmen und Kinder und Jugendliche darauf hinzuweisen! Die Nichteinhaltung ist eine Ordnungswidrigkeit!

 

Anbei die wesentlichen Auszüge:

Spielzeit von 8:00 Uhr – 20:00 Uhr

(1) Nach jeder Nutzung sind die im Bereich des Minispielfeldes zurückgelassenen Abfälle aller Art vom Nutzer vollständig zu entfernen.

 

(2) Untersagt ist die zweckwidrige Inanspruchnahme des Spielfeldes, insbesondere

1. das Abstellen / Befahren von / mit Fahrrädern, Mofas, Motorrädern, Skateboards, Roller, Gerätschaften etc.

2. das Wegwerfen von Abfällen, Zigarettenkippen, Flaschen etc.

3. das Mitbringen von Tieren.

4. das Schleifen von Gegenständen über den Boden des Minispielfeldes.

5. das Konsumieren von alkoholischen Getränken.

 

(3) Weiterhin untersagt ist die zweckwidrige Inanspruchnahme der sonstigen Einrichtungen und Bestandteile der Anlage, insbesondere

1. das Besteigen und Überklettern der Bandeneinfassung sowie des Ballfangnetzes

2. das vorsätzliche Beschießen des Ballfangnetzes

3. anstößige Verhaltensweisen

 

(4) Das Betreten ist nur mit handelsüblichen Sportschuhen zugelassen, Sportschuhe mit Schraubstollen oder Spikes sind verboten. Die Sportschuhe sind vor dem Betreten des Platzes zu reinigen.

 

(5) Bei Frost und Schnee ist die Nutzung des Minispielfeldes strengstens untersagt.

KFZ aller Art sind dort verboten. Ebenfalls Musikanlagen und Beschallungen

 

Um Einhaltung wird dringend gebeten!

Die Gemeindeverwaltung

Benutzungsordnung für das Minispielfeld, 70 KB