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Gemeinde Kürnach zeigt sich verwundert:

Planfeststellungsverfahren abgeschlossen


Verwundert zeigt sich die Gemeinde Kürnach über die Planfeststellung zur Erneuerung der Talbrücke in Kürnach mit streckenbaulichen Anpassungen.

 

Dieses setzt nun die Planungen für den Ersatzneubau fest. Unberücksichtigt bleibt allerdings der Erhalt des Provisoriums für einen späteren oder sofortigen Mitbau eines Lärmschutzwalls. Da die Bestandsbrücke aus einem Bauteil besteht, muss auf der Kürnach liegenden Seite in Richtung Fulda ein Provisorium mit Dämmen, Brückenlager sowie Auffahrtspuren errichtet werden. Dieses benötigt entsprechend Platz und beinhaltet Dammaufschüttungen im Volumen von 35.000 m³. Laut Planfeststellungsbeschluss soll dieses Provisorium am Ende der Maßnahme wieder abgebaut werden. Dies ist aus Sicht der Gemeinde Kürnach nicht zu akzeptieren. Der Damm ist sowohl für das Provisorium als auch später für einen notwendigen Lärmschutzwall, der an eine Lärmschutzwand auf der Brücke anschließt, notwendig.

 

„Unabhängig vom sofortigen Mitbau von Lärmschutzmaßnahmen für die Bürgerinnen und Bürger Kürnachs, ist der Bau des Walls für ein Provisorium, dessen Abbau nach drei bis vier Jahren und dann eine Wiedererrichtung bei einem Ausbau der gesamten Strecke der A7 zwischen den Anschlusskreuzen Werneck und Biebelried ökologisch und ökonomisch nicht zu akzeptieren“, so Bürgermeister Thomas Eberth. Die Signale aus dem Innenministerium bezüglich der Erweiterung des Planfeststellungsverfahrens waren eindeutig. Daher ist der jetzige Planfeststellungsbeschluss nicht zu verstehen.

 

Die Gemeinde Kürnach versucht auch weiterhin Verbesserungsvorschläge zu erarbeiten und Optimierungen zum Wohle der Bevölkerung zu erreichen. Bei der Planfeststellung wurde viel über die Umweltverträglichkeit des Bauvorhabens diskutiert. Das Schutzgut Mensch fand dabei aber zu wenig Berücksichtigung. Die zunehmenden Verkehrsbelastungen durch Schwerlast- sowie PKW-Verkehre machen den Brückenneubau erforderlich. Daher fordert die Gemeinde Kürnach aufgrund dieser Verkehrsbelastungen, der zunehmenden Verkehrsfrequenz und auch aus wirtschaftlichen Gründen Lärmschutzmaßnahmen sofort mitzubauen und damit das Schutzgut Mensch angemessen zu berücksichtigen.

Brief an Bundesminister Alexander Dobrindt, 390 KB

Hinweis zur Bekanntmachung:

Planfeststellungsverfahren Planfeststellungsverfahren, 224 KB

Autobahnbrücke Bild 2