Anmeldung
Benutzername
Passwort
 
Neu anmelden Passwort vergessen?

Sachstand Sanierung Gebiet "Neuer Berg"

Sanierung der Altbereiche der Frühlingstraße, Neubergstraße, Weinbergstraße und der Straße Am Sonnenhang


In den o.g. Gebieten hat die Gemeinde Kürnach auf Grund des vorhandenen Schadensbildes mit der Auktor Ing. GmbH ein Sanierungskonzept für die Bereiche Wasser und Kanal, alternative Energieversorgung u.a. mit Gas- oder Wärmeleitung, Strom, Straßenbeleuchtung, Telefon und Breitbandversorgung, aber auch für neue Straßenoberflächen, Gehwege bzw. Mehrzweck- und Grünstreifen erarbeitet. Dieses Konzept wurde den betroffenen Grundstückseigentümern bereits bei einer gemeinsamen Veranstaltung präsentiert.

 

Der Gemeinderat hat die Maßnahme grundsätzlich befürwortet und die Ausschreibung war soweit fertiggestellt. Aufgrund der Diskussion im Freistaat Bayern über die Abschaffung der Straßenausbeitragssatzungen wurde die Maßnahme auch im Sinne der heranzuziehenden Grundstückseigentümer allerdings vorerst auf Eis gelegt.

 

Schließlich wurde durch den Bayerischen Landtag die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge beschlossen. Somit werden die betroffenen Grundstückseigentümer, die bis zu diesem Beschluss 80 % der Kosten der Maßnahme hätten tragen müssen, finanziell erheblich entlastet.

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Kürnach wartet nun die neuen gesetzlichen Regelungen sowie eventuelle finanzielle Kompensationsbeschlüsse durch den Freistaat Bayern ab. Erst dann kann entschieden werden, ob ein vollumfängliches Sanierungskonzept für den Haushalt der Gemeinde Kürnach finanzierbar bleibt oder ob über geringere finanzielle, kleinere Maßnahmen der reine Erhaltungszustand zur Befahrung wiederhergestellt werden kann.

 

Die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge stellt die Gemeinden vor erhebliche finanzielle Herausforderungen. Dennoch wurde bewusst mit der Sanierung des Gebietes Neuer Berg gewartet, um auf Grund der Diskussionen die dortigen Eigentümern in den Genuss der zu erwartenden Entlastungen kommen zu lassen. Wie, ob, wann und mit welchen Konzepten zukünftig Straßen saniert werden können oder ob es beim Flicken von Schlaglöchern bleibt, wird die zukünftige Finanzausstattung der Kommunen in diesem Bereich durch den Freistaat Bayern zeigen. Sobald hier Informationen bzw. gesetzliche Regelungen vorliegen, werden wir die betroffenen Grundstückseigentümer informieren.