Ämter
Reisepass
Die Ausstellung des Reisepasses dauert zwischen drei und sechs Wochen. Gegen eine Zusatzgebühr ist die Ausstellung eines so genannten "Express-Passes" innerhalb von drei Werktagen möglich.
Die Gültigkeitsdauer des Passes ist vom Alter des Antragstellers abhängig, wobei eine Verlängerung der Gültigkeit nicht möglich ist:
- vor Vollendung des 24. Lebensjahres 6 Jahre
- ab Vollendung des 24. Lebensjahres 10 Jahre
- vorläufiger Reisepass: höchstens 1 Jahr
Die Ausstellung des Reisepasses können Sie während den Öffnungszeiten des Rathauses im Passamt (Erdgeschoss, Zimmer 1) beantragen. Sie benötigen hierfür ein biometrisches Passbild.
Möchte ein Elternteil alleine den Reisepass für eine Minderjährige bzw. einen Minderjährigen beantragen, ist die Zustimmung des zweiten Elternteils erforderlich. Hierfür wird angeführte Zustimmungserklärung benötigt:
Zustimmungserklärung, 429 KB |
Hinweis: Seit 01. November 2007 werden zusätzlich Fingerabdrücke in den Chip des Reisepasses aufgenommen.
- Kosten
Die Gebühren betragen bei Antragstellung:
- vor Vollendung des 24. Lebensjahres (6 Jahre gültig): 37,50 €
- ab Vollendung des 24. Lebensjahres (10 Jahre gültig): 70,00 €
- für einen vorläufigen Reisepass (1 Jahr gültig): 26,00 €