Ausschüsse
Der Gemeinderat hat zur Vorbereitung seiner Beschlüsse aus seiner Mitte mehrere Ausschüsse gebildet, sowie deren Aufgaben, Mitgliederzahl und Besetzung bestimmt. Die Anzahl der Mitglieder richtet sich nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen im Gemeinderat. Die Ausschüsse haben über ihre Tätigkeit dem Gemeinderat Bericht zu erstatten. Die Ausschüsse können Vertreter derjenigen Bevölkerungsgruppen, die von ihrer Entscheidung vorwiegend betroffen werden, und Sachverständige zu den Beratungen zuziehen. Der Gemeinderat kann jederzeit Ausschüsse auflösen und neu bilden.