Ämter
Leiter der Verwaltung
Der erste Bürgermeister leitet und verteilt im Rahmen der Geschäftsordnung die Geschäfte. Er kann dabei einzelne seiner Befugnisse den weiteren Bürgermeistern, nach deren Anhörung auch einem Gemeinderatsmitglied und in den Angelegenheiten der laufenden Verwaltung Bediensteten der Gemeinde übertragen.
Der Geschäftsleiter verteilt der Aufgaben innerhalb der Verwaltung. Er wirkt bei Grundsatzentscheidungen aller Art für die Gemeinde mit.