Ämter
Grundstücksteilungen
Teilungsvermessungen führt das zuständige staatliche Vermessungsamt (Vermessungsamt Würzburg) aufgrund eines Vermessungsantrags durch. Bei der Teilungsvermessung wird der neue Grenzverlauf im Einvernehmen der beteiligten Grundstückseigentümer neu festgelegt und durch Abmarkung (z.B. durch Grenzsteine) in der Örtlichkeit dokumentiert.
Für eine Grundstücksteilung ist keine Genehmigung der Gemeinde mehr erforderlich.
Mit der Grundstücksteilung dürfen jedoch keine den Festsetzungen eines bestehenden Bebauungsplans widersprechende Verhältnisse entstehen.
Nach der amtlichen Teilungsvermessung erstellt das Vermessungsamt einen Fortführungsnachweis, in dem die Veränderungen im Liegenschaftskataster (z.B. Lage, Größe und Beschreibung der Flurstücke) dokumentiert werden. Dieser wird dem Notar zur Beurkundung des Grundstücksgeschäfts zugesandt. Anschließend trägt das Grundbuchamt die Eigentumsänderung in das Grundbuch ein.
Vermessungsamt Würzburg
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Weißenburgstraße 10
97082 Würzburg
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Tel.: 09 31 / 39 06-0
Fax: 09 31 / 39 06-4 44
E-Mail: poststelle@va-wue.bayern.de
Internet: http://www.vermessungsamt-wuerzburg.de
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