Die Hoheitlichen Aufgaben der Grabvorbereitungen auf dem gemeindlichen Friedhof bei Bestattungen werden von Gewerbetreibenden ausgeführt, die in fachlicher, betrieblicher und persönlicher Hinsicht geeignet und zuverlässig sind. Eine vorherige Zulassung durch die Gemeinde Kürnach ist notwendig und wird auf Antrag erteilt. Für die reine Bestattungsleistung ist kein Zulassungsbescheid notwendig. Vor Aufnahme der Arbeiten für Bestattungen ist die Gemeinde zu informieren.
Nähere Informationen zu Grabstätten, Bestattungsvorschriften und Grabmalgestaltung können Sie in der Satzung über die gemeindlichen Bestattungseinrichtungen nachlesen.
- Kosten
Bei der Vergabe einer Grabstelle auf dem gemeindlichen Friedhof räumt die Gemeinde dem Bürger ein befristetes, gebührenpflichtiges Nutzungsrecht ein.
Die Höhe der Grabnutzungsgebühren sowie der sonstigen Gebühren sind in der Friedhofsgebührensatzung (FGS) ersichtlich.