Was erledige ich wo?
Erschließungsbeiträge
Die Gemeinden erheben zur Deckung ihres anderweitig nicht gedeckten Aufwands für Erschließungsanlagen einen Erschließungsbeitrag.
Beschreibung
Diese Beiträge werden für die erstmalige endgültige Herstellung von öffentlichen Straßen und Wegen, von Grünanlagen und von Lärmschutzeinrichtungen erhoben.
Der Beitragspflicht unterliegen Grundstücke, die baulich oder gewerblich nutzbar sind.
Die Beitragspflicht entsteht mit der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlage.
Der Herstellungsaufwand wird zu 90 v.H. auf die erschlossenen Grundstücke umgelegt. Die Gemeinde beteiligt sich mit einem Gemeindeanteil von 10 v.H. Maßgebend sind die tatsächlichen Kosten.
Der Verteilungsmaßstab ist in der maßgebenden Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde Kürnach geregelt.
Für die Erschließungsmaßnahme können auch Vorausleistungen erhoben werden, sobald mit der Maßnahme begonnen wurde.
Für Sie zuständig
Hausanschrift
Kirchberg 15
97273 Kürnach
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