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Leistungen von A-Z

Beglaubigungen

Mit der Beglaubigung wird öffentlich bestätigt, dass eine Abschrift inhaltlich mit der Vorlage (Urschrift) identisch ist.

Beschreibung

Der Beglaubigungsvermerk enthält in diesem Fall
 

  • die Feststellung, dass die beglaubigte Abschrift/Kopie mit dem vorgelegten Schriftstück übereinstimmt,
  • die genaue Bezeichnung des Schriftstückes, dessen Abschrift/Kopie beglaubigt wird,
  • den Ort und den Tag der Beglaubigung, die Unterschrift des für die Beglaubigung zuständigen Bediensteten und das Dienstsiegel.

Kosten

Gebühr: 5,00 €



Für Sie zuständig

Frau Christine Boll Telefon:
0 93 67 / 90 69-33
Email:
christine.boll@kuernach.de
Herr Martin Falger Telefon:
0 93 67 / 90 69-23
Email:
martin.falger@kuernach.de
Kontakt
Gemeinde Kürnach

Hausanschrift
Kirchberg 15
97273 Kürnach

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