Die Bürgerversammlung findet in der Regel einmal jährlich zur Erörterung gemeindlicher Angelegenheiten statt. Den Vorsitz in der Bürgerversammlung führt der erste Bürgermeister oder ein von ihm bestellter Vertreter. Die Terminbekanntgabe erfolgt rechtzeitig über das gemeindliche Mitteilungsblatt.