Das Haus der Vereine (ehemals Schwesternhaus) befindet sich am Kirchberg, gegenüber des Rathauses. Die Räumlichkeiten werden von örtlichen Vereinen und Verbänden genutzt.
Die Aufstellung des Haushaltsplans und die Vorbereitung des Erlasses der Haushaltssatzung gehört zu den elementaren Aufgaben der Kämmerei.
Die Gemeinde Kürnach erhebt zur Deckung ihres Aufwandes für die Herstellung des Wasserversorgungsanlage und der Entwässerungsanlage einen Beitrag.
Alle Hundehalter, die einen über vier Monate alten Hund halten, sind verpflichtet diesen bei der Gemeinde Kürnach anzumelden. Zur Kennzeichnung eines jeden angemeldeten Hundes gibt die Gemeinde ein Hundezeichen aus.
Für die Haltung eines oder mehrere über vier Monate alten Hund/e ist eine Hundesteuer zu zahlen.
Der Jagdschein wird von der für den Wohnort des Antragstellers zuständigen unteren Jagdbehörde (an der Kreisverwaltungsbehörde) als Ein- oder Dreijahresjagdschein oder als Tagesjagdschein für 14 aufeinanderfolgende Tage erteilt.
Die Gemeinde Kürnach erhebt für die Benutzung der Entwässerungseinrichtung Schmutzwassergebühren und Niederschlagswassergebühren.
Die Anlage mit 4 vollautomatischen Euro-Kunststoff-Kegelbahnen befindet sich im Keller der "Höllberghalle" (Am Trieb 15, 97273 Kürnach).
Der Bauhof ist für die Wartung, Betreuung und Reinigung der gemeindlichen Spielplätze zuständig.
Der Austritt muss persönlich beim Standesamt erklärt werden.