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Was erledige ich wo?


Reisepass

Der elektronische Reisepass (ePass) ist ein amtlicher Lichtbildausweis für Deutsche, der zum Übertritt der Grenze der Bundesrepublik Deutschland berechtigt. Der Inhaber eines gültigen deutsches Passes genügt der gesetzlich vorgeschriebenen Ausweispflicht, so dass darüber hinaus kein Personalausweis erforderlich ist.

Rundfunkgebührbefreiung

Von der Rundfunkgebührenpflicht können sich befreien lassen:

Schulturnhalle

Die Schulturnhalle der Grundschule kann außerhalb der Unterrichtszeiten von örtlichen Vereinen und Verbänden genutzt werden.

Schwerbehindertenausweis

Das Zentrum Bayern Familie und Soziales stellt auf Ihren Antrag Behinderungen und den Grad der Behinderung fest, wenn Sie ihren Wohnsitz, Ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder Ihren Arbeitsplatz in Bayern haben.

Schwesternhaus (Gemeinschaftsraum)

Das Haus der Vereine - Schwesternhaus befindet sich am Kirchberg, gegenüber des Rathauses.

Sondernutzung öffentlicher Flächen

Wenn Sie die öffentlichen Straßen nicht nur für verkehrliche Zwecke, sondern auch für ihre eigenen Interessen oder gewerblichen Aktivitäten in Anspruch nehmen wollen, benötigen Sie hierfür eine Sondernutzungserlaubnis.

Sozialhilfe

Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln oder mit Hilfe anderer beschaffen können, haben im Rahmen der Sozialhilfe Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt.

Sozialversicherungsangelegenheiten

Im Rahmen des Sozialgesetzbuches hat jeder ein Recht auf Zugang zur Sozialversicherung.

Spätaussiedlerangelegenheiten

Staatsangehörigkeitsangelegenheiten

Deutschen Staatsangehörigen und Deutschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit kann auf Antrag eine Staatsangehörigkeitsurkunde ausgestellt werden, mit der der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit, bzw. die Rechtsstellung als Deutscher ohne deutsche Staatsangehörigkeit bestätigt wird.