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Was erledige ich wo?


Standesamtliche Trauung - Anmeldung zur Eheschließung

Das Brautpaar muss die Eheschließung beim Standesbeamten anmelden und die dafür erforderlichen Papiere beschaffen. Grundsätzlich müssen die Verlobten persönlich beim Standesbeamten vorsprechen. Ist einer der Verlobten verhindert, kann er den anderen Verlobten schriftlich ermächtigen.

Sterbefall (Standesamt)

Nach Anzeige des Sterbefalles nimmt der Standesbeamte die Beurkundung im Sterbebuch vor.

Straßenausbaubeiträge

Für die Erweiterung oder Verbesserung von bestehenden Straßen, Wegen und Grünanlagen werden Ausbaubeiträge erhoben.

Straßenbeleuchtung

Nach Art. 51 Abs. 1 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz haben die Gemeinden zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung innerhalb der geschlossenen Ortslage nach ihrer Leistungsfähigkeit die öffentlichen Straßen zu beleuchten (...), wenn das dringend erforderlich ist und nicht andere aufgrund sonstiger Rechtsvorschriften (insbesondere der Verkehrssicherungspflicht) hierzu verpflichtet sind.

Straßensperrung

Baustellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken können, müssen besonders gesichert werden. Die Beschilderung zur Sicherung solcher Baustellen wird regelmäßig von den Straßenverkehrsbehörden angeordnet. Die für die Baustelle verantwortlichen Bauunternehmer müssen sich an diese vor dem Beginn der Arbeiten wenden und die notwendige Beschilderung anordnen lassen.

Stundungs- und Erlassanträge

Stundungs- und Erlassanträge sind bei der Gemeindeverwaltung schriftlich zu stellen.

Städtepartnerschaft

Die Koordinierung der Aktivitäten die die Städtepartnerschaft betreffen übernimmt das Partnerschaftskomitee Kürnach. Name und Anschrift der Ansprechpartner finden Sie im Vereinsverzeichnis.            
 

Sühneverfahren

Bei bestimmten leichten Vergehen, die die Allgemeinheit in der Regel wenig berühren (sog. Privatklagedelikte, z.B. Beleidigung, Sachbeschädigung), wird die öffentliche Klage von der Staatsanwaltschaft nur erhoben, wenn dies im öffentlichen Interesse liegt.

Umlegungsverfahren

Das Umlegungsverfahren dient dazu, Grundstücke in einem abgegrenzten Gebiet (meist dem Geltungsbereich eines Bebauungsplanes) so umzugestalten, dass sie entsprechend den jeweils geltenden bauplanungsrechtlichen Vorgaben bebaut werden können.

Ummeldung-Wohnsitz

Falls Sie vorhaben innerhalb von Kürnach umzuziehen, ist es erforderlich, dass Sie sich innerhalb einer Woche nach dem tatsächlichen Umzug ummelden.